Gentrification / Gentrifizierung

Geprägt von der britischen Soziologin Ruth Glass (1964) bezeichnet der Begriff Gentrification [englisch: ›djentrifikeyschn‹] oder Gentrifizierung die Entwicklung, wenn ein zumeist zentraler Stadtteil oder ein Quartier bauliche Veränderung erlebt und sich über einen relativ kurzen Zeitraum die Bevölkerungsstruktur verändert. Sozial schwächer gestellte Personen (Geringverdiener_innen, HartzIV-Empfänger_innen etc.) werden verdrängt, eine wohlhabendere Nachbarschaft und ein neuer sozialer Charakter prägen das Gebiet. Kritische Stadtforscher_innen nutzen den Begriff, um auf Missstände bei der Stadtplanung und in der Immobilienwirtschaft aufmerksam zu machen. Die Verdrängung oder Vertreibung sozial/finanziell schwächer gestellter Mieter_innen an zumeist dezentrale oder investitionsunfreundliche Orte wird demnach nicht nur in Kauf genommen, sondern ist wesentliches Merkmal von Gentrifizierung.
Die Abläufe von Gentrification werden häufig mithilfe einer Einteilung in verschiedene Phasen aufgezeigt, wobei diese unterschiedlich gedeutet werden. Einige Wissenschaftler_innen betrachten die Prozesse der Aufwertung und Vertreibung als ein mehrfaches Phasenmodell: »Der Phasenablauf gestaltet sich als zweifache Verdrängungswelle, in der zunächst die zuziehenden ›Pioniere‹ die sogenannten Alteingesessenen verdrängen und später selbst durch die einkommenstärkeren ›Gentrifier‹ aus den innenstadtnahen Wohnvierteln verdrängt werden.« (Alisch 1993: 106 mit Bezug auf Dangschat 1988). Andere benennen das fortgeschrittene Stadium Super-Gentrification (vgl. z.B. Lees 2003). Nicht immer entwickelt sich das betroffene Gebiet zu einem gehobenen Wohnviertel (vgl. Holm 2010: 8).

Warum einige Stadtteile oder Quartiere stärker von Gentrifizierung betroffen sind und warum sie sich in einigen Vierteln schneller entwickelt, ist nicht abschließend geklärt. In engem Zusammenhang zu Gentrifizierung sehen viele Forscher_innen die beruflichen, infrastrukturellen und selbstverwirklichenden Perspektiven, die das Leben in den Innenstädten suggeriert. Institutionelle Vermarktungsstrategien (beispielsweise in Reise-Guides oder Film und Fernsehen) sowie bauliche Modernisierung verstärken das Bild des Wohlstand versprechenden Lebens in den begehrten Vierteln der Innenstädte sogenannter »Global Cities« (Sassen 1990), also Städte, die als ›Komandozentralen‹ der Weltwirtschaft gelten.

Gentrifizierung geht einher mit baulichen Veränderungen. Diese werden von den Gemeinden in Bebauungsplänen entlang städtebaulicher Richtlinien (Stichwort: Denkmalschutz etc.) festgeschrieben. Auch Nutzungsformen von Grundstücken (z.B. Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebiete) oder wie viele Etagen ein Gebäude haben darf, finden sich in den Bebauungsplänen wieder. Nicht selten werden diese Pläne von den Profitinteressen einzelner Eigentümer_innen(gesellschaften) durchdrungen und werden oft ohne Einbezug der Bedürfnisse der Anwohner_innenschaft von den Investor_innen, Spekulant_innen und Politiker_innen ausgehandelt. Politisch initiierte Aufwertungsvorhaben (wie beispielsweise das Berliner Quartiersmanagement oder Vergünstigungen für Investor_innen) treiben Gentrifizierungs-Prozesse ganz gezielt voran (vgl. Schmid 2011: 42). Die ansteigende Wohnungs- und Treffpunktlosigkeit von benachteiligten Gruppen wird von den städtischen Regierungen im Konkurrenzkampf mit anderen Städten größtenteils nicht aufgefangen, »[d]ie auf Meistbietende und Wohlhabende ausgerichtete Immobilienpolitik der unternehmerischen Stadt wirkt sich direkt auf die Mieter[_innen] aus.« (BUKO 2009). Um möglichst viel Kapital aus einer Wohnimmobilie zu schlagen, können die Eigentümer_innen Mietwohnungen beispielsweise in Eigentumswohnungen umwandeln. Außerdem werden unter dem Stichwort ›energetische Sanierung‹ von den Vermieter_innen zu tragende Instandsetzungskosten zum Teil auf die Mieter_innen abgewälzt (vgl. MHM Hamburg).
Ein Gesetz, das hohe Mieten stoppen soll, ist die sogenannte Mietpreisbremse (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG). Diese regelt die Mieten für neue Mieter_innen einer Wohnung. Wie viel Geld Vermieter_innen nehmen dürfen, bestimmt der Mietspiegel. Dieser zeigt an, wie hoch die Mieten in einem Gebiet sind. Die Miete für neue Mieter_innen darf nur 10 Prozent mehr betragen als in der Nachbarschaft. Das Gesetz ist seit 1. Juni 2015 gültig und regelt allein die Mietenentwicklung in den Gegenden, wo es wenige Wohnungen gibt und vermehrt Wohnungen benötigt werden (vgl. BMJV). In Berlin wurde sie zum Juni 2015 beschlossen, im Juli 2015 auch in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Trotzdem hielten sich bisher nicht alle Vermieter_innen an die Regelung (vgl. Berliner Mieterverein). Außerdem sind neu gebaute Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Dazu kommt, dass immer häufiger Häuser nicht instandgesetzt und modernisiert werden. Die Eigentümer_innen lassen sie stattdessen verfallen, um Neues zu bauen, da Neubau von Seiten der Städte häufig gewollt und möglichst einfach gemacht wird, um neue Investor_innen anzulocken.
Obwohl formal eine Beteiligung der Anwohner_innen am Bebauungsplan vorgeschrieben ist, kommt diese in den wenigsten Fällen zum Tragen. In immer mehr von Gentrifizierung betroffenen Gebieten versuchen, wie von Andrej Holm in KRASS#3 beschrieben, politische Bewegungen der auf wohlhabende Mieter_innen ausgerichteten Immobilienwirtschaft entgegenzuwirken. In den 1990er Jahren gelang es durch eine Hamburger Initiative sogar eine bereits verplante Fläche zum sozialen Treffpunkt und Erholungspark Park Fiction/Gezi Park Hamburg an der Elbe umzugestalten (vgl. parkfiction.net). Viele der Initiativen, die sich für eine soziale Stadtentwicklung einsetzen, also eine in der die Anliegen der Mieter_innen über den Profiten stehen, berufen sich mit dem auf Henri Lefebvre zurückgehenden ›Recht auf Stadt‹ auf den Zugang zu urbanen Ressourcen für alle. Nicht immer müssen dafür neue Gebäude errichtet werden. So wird zunehmender Leerstand aufgrund von Profitspekulationen zur Nutzung gefordert.
Viele Beispiele, auch in kleineren Städten, zeigen, dass die Eigentümer_innen der Immobilien die Bewohner_innen oder Nutzer_innen nicht allein anhand deren Einkommen auswählen. Auch der soziale Status der Bewohner_innen und Nutzer_innen, sowie Rassismus und Behindertenfeindlichkeit (Ableismus) können Gründe für nichtzustande kommende Mietverträge sein (vgl. ADS Bund 2015: 27ff.). Betroffene von Verdrängung aus innerstädtischen Gebieten sind so nicht allein Menschen mit geringem Einkommen, sondern beispielsweise auch Personen, deren Lebensweise sich jenseits des Modells der ›Kernfamilie‹ bewegt. Städtische Initiativen, wie in Hamburg das Bündnis Never Mind the Papers, richten ihr Augenmerk vermehrt auch auf ein Recht auf (Innen-)Stadt für diejenigen, die durch Illegalisierung oder Residenzpflicht in ihrem Lebens- und Bewegungsspielraum von jenem Recht ausgeschlossen werden. Gendersensible Stadtplanung (vgl. Artikel von Anne Miersch in KRASS#3), Streetart (vgl. Artikel von Esther Mader in KRASS#3), die Belebung leerstehender Gebäude durch Nachbarschaftszentren oder auch neu entstehende Bauwagenplätze sind Ausdruck einer Forderung nach Recht auf Raum, nach Orten für Treffpunkte, die Leben jenseits dessen, was als ›normal‹ gilt, innerhalb und außerhalb der Stadtzentren zulassen (vgl. auch den Artikel Raumaneignung in KRASS#1) .
Für interessante Einblicke in aktuelle stadtpolitische Entwicklungen empfehlen wir das Gentrification-Blog von Andrej Holm: https://gentrificationblog.wordpress.com.

Auf der Internet-Seite Hurraki.de wird Gentrifizierung in Leichter Sprache erklärt:
http://hurraki.de/wiki/Gentrifizierung.

 

Literatur:

Alisch, Monika (1993): Frauen und Gentrification. Der Einfluß von Frauen auf die Konkurrenz um den innerstädtischen Wohnraum, Wiesbaden.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS Bund) (2015): Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen. Zusammenfassender Bericht von Annekathrin Müller, Berlin.

Berliner Mieterverein (2015): Berliner Mietspiegel 2015
Mieterhöhungsmöglichkeiten wachsen weiter an. Pressemitteilung Nr. 17/2015 [online: http://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/pm1517.htm, letzter Zugriff: 7.8.2015]

Bundeskoordination Internationalismus (BUKO) (2009): Krisenunternehmen Hamburg stilllegen!, [online: http://www.buko.info/buko-projekte/as-stadt-raum/stadt-uebernehmen/hamburg/25-jahre-unternehmen-hamburg/, letzter Zugriff: 7.8.2015].

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2015): Mietpreisbremse: Fragen und Antworten, [online: http://www.bmjv.de/DE/Themen/BauenundWohnen/Mietpreisbremse/_node.html, letzter Zugriff: 3.8.2015]

Dangschat, Jens S. (1988): »Gentrification – Der Wandel innenstadtnaher Wohnviertel«, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Sonderheft: Soziologische Stadtforschung, 29, S. 272-292.

Glass, Ruth (1964): London: Aspects of change. Centre for Urban Studies, London.

Holm, Andrej (2010): Wir Bleiben Alle! Gentrifizierung – Städtische Konflikte um Aufwertung und Verdrängung, Münster.

Lees, Loretta (2003): »Super-gentrification: The Case of Brooklyn Heights, New York City«, in: Urban Studies, 40/12, S. 2487-2509.

Sassen, Saskia (1991): The Global Cities, Princeton.

Schmid, Christian (2011): »Henri Lefebvre und das Recht auf die Stadt«, in: Initiativen für ein Recht auf Stadt. Theorie und Praxis städtischer Aneignungen, herausgegeben von Andrej Holm und Dirk Gebhardt: 25–51.

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